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Altarkruzifix

2013-04-18 08.41.36

18. Jahrhundert, Messing, versilbert, vergoldet, gegossen, getrieben, ziseliert, punziert, Holzkern, Maße: Höhe 625 mm, Kreuzhöhe 435 mm, Breite 314 mm, Stammumfang 25 x 10mm, Marken: keine

Altarkruzifix mit Korpus auf prunkvollem Sockel.

Der Dreiseitsockel steht auf drei Kugelfüßen und ist an den Seiten volutenförmig eingerollt. In den Seitenflächen sind Spiegelkartuschen mit Rocaillen und Blütenranken auf punziertem Grund ziseliert.

Das hohe Kreuz erhebt sich über einem kleinen, runden Fuß, der mit ziselierten Spiegelkartuschen und C-Bögen verziert und auf den Sockel aufgenietet ist. Die Kreuzbalken aus Messingbeschlag über einem Holzkern sind an den Enden in Paßform ausgezogen. Aufgesetzte Vierpaßverzierungen um ein Blumenmotiv verzieren die Kreuzenden und die Mitte, von der zusätzlich Strahlenbündel ausgehen.

Ein gegossener Korpus zeigt Christus mit weit ausgestreckten Armen an das Kreuz geheftet. Die Füße sind leicht in der Höhe versetzt, dadurch bedingt ist die Haltung Christi im überzogenen Kontrapost. Der Lendenschurz ist weit geschwungen und mit einem doppelten Strick gebunden. Der nach hinten zurückgeneigte Kopf zeigt das Ende des Todeskampfes an, denn die Augen sind gebrochen. Oberhalb des Gekreuzigten kennzeichnet ihn der Kreuztitulus in Form einer Rocaille mit den Buchstaben INRI.

Unterhalb des Korpus ist ein Engelskopf mit Flügelpaar und vorgehängtem Tuch in ein flaches Relief gegossen und auf den Kreuzstamm aufgesetzt.

Das Altarkreuz wurde erst durch das Missale Romanum 1570 ein verpflichtender Gegenstand der liturgischen Feier. Auf dem Altar stehend, deutete es dem Gläubigen die Handlung der Eucharistie als Vergegenwärtigung des Kreuzopfers Jesu Christi.

Auch noch nach den Bestimmungen der Liturgiereformen des 2. Vatikanischen Konzils soll auf dem Altar oder in seiner Nähe ein Kreuz für die ganze Gemeinde gut sichtbar sein. (AEM V, 270).

Literatur: Werner Fischer, Sakrale Kunst, Seite 128

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